Entscheidungsstichwort (Thema)
Arbeitslosenhilfe. Bedürftigkeit. Vermögensverwertung
Leitsatz (amtlich)
Eine verwertbare und angemessene (Kapital-Risiko-)Lebensversicherung, die bereits im 53. Lebensjahr fällig wird, dient der Sicherung einer angemessenen Lebensgrundlage so wie der Alterssicherung (§ 6 Abs 3 S 2 Nr 3 AlhiV) und schließt deshalb die Bedürftigkeit des Arbeitslosen nicht aus.
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 1668417 |
Breith. 1996, 747 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen