Entscheidungsstichwort (Thema)

Art und Umfang der Anhörung. Ergebnis der Begutachtung

 

Leitsatz (amtlich)

Beabsichtigt der Unfallversicherungsträger, die gewährte vorläufige Rente zu entziehen und gleichzeitig eine Dauerrente zu versagen, so entspricht die in diesem Falle notwendige Anhörung (vgl BSG 1978-03-09 2 RU 99/77 = SozR 1200 § 34 Nr 3; 1978-10-31 2 RU 39/78 = SozR 1200 § 34 Nr 4; 1979-08-30 8a RU 24/79 = SozR 1200 § 34 Nr 9) nicht den Erfordernissen des § 34 Abs 1 SGB 1, wenn dem Betroffenen lediglich der nach Einschätzung des gehörten medizinischen Gutachters verbleibende MdE-Grad mit dem Vermerk mitgeteilt wird, es handele sich um die erstmalige Feststellung einer Dauerrente und es sei beabsichtigt, die Rente nicht mehr zu gewähren.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 30.03.1982; Aktenzeichen 2 RU 15/81)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1660068

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