Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitslosengeld. Erstattungspflicht des Arbeitgebers nach § 128 AFG

 

Orientierungssatz

1. Gegen die Regelungen des § 128 AFG idF vom 18.12.1992 bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Insbesondere ist es verfassungskonform, daß § 128 Abs 2 Nr 2 AFG die Erstattungspflicht nur dann entfallen läßt, wenn die Erstattung für den Arbeitgeber eine unzumutbare Belastung bedeuten würde, weil durch die Erstattung der Fortbestand des Unternehmens oder die nach Durchführung des Personalabbaus verbleibenden Arbeitsplätze gefährdet werden.

2. Der Befreiungstatbestand des § 128 Abs 1 S 2 Nr 4 AFG ist nicht auf Aufhebungsverträge anzuwenden.

3. Zur Amtsermittlungspflicht im Hinblick auf die die Erstattungspflicht ausschließende Erfüllung der Voraussetzungen auf andere Sozialleistungen (§ 128 Abs 1 S 2 Alt 2 AFG).

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 17.02.1999; Aktenzeichen B 5 RJ 38/98 B)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1658541

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