Entscheidungsstichwort (Thema)

Kein Masseschuldcharakter der Erstattungsforderung der Bundesanstalt für Arbeit bezüglich nach Konkurseröffnung entrichteter Sozialversicherungsbeiträge

 

Leitsatz (redaktionell)

Hat die Bundesanstalt für Arbeit Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge für die Zeit nach Konkurseröffnung entrichtet, so ist der Erstattungsanspruch gemäß § 160 Abs 1 AFG gegen den Arbeitgeber als bevorrechtigte Konkursforderung nach § 61 Abs 1 Nr 1 Buchst e KO und nicht als Masseschuld zu berichtigen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 14.08.1984; Aktenzeichen 10 RAr 15/83)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1659087

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge