Entscheidungsstichwort (Thema)
Kein Masseschuldcharakter der Erstattungsforderung der Bundesanstalt für Arbeit bezüglich nach Konkurseröffnung entrichteter Sozialversicherungsbeiträge
Leitsatz (redaktionell)
Hat die Bundesanstalt für Arbeit Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge für die Zeit nach Konkurseröffnung entrichtet, so ist der Erstattungsanspruch gemäß § 160 Abs 1 AFG gegen den Arbeitgeber als bevorrechtigte Konkursforderung nach § 61 Abs 1 Nr 1 Buchst e KO und nicht als Masseschuld zu berichtigen.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1659087 |
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