Leitsatz (amtlich)
Die Sozialversicherung der in anerkannten Werkstätten beschäftigten Behinderten wird durch sogenannte Bummeltage grundsätzlich nicht unterbrochen. Diese Tage sind auch aus dem der Beitragsberechnung zugrunde gelegten fiktiven Arbeitsentgelt nicht anteilmäßig herauszunehmen.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1662843 |
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