Entscheidungsstichwort (Thema)

Altersruhegeld. Vollendung des 63. Lebensjahres im Dezember 1991. Berechnung. altes Recht. neues Recht. Hinzuverdienstgrenze

 

Orientierungssatz

Einem Versicherten, der im Dezember 1991 das 63. Lebensjahr vollendet hat und der bis einschließlich 31.12.1991 mit vollem Gehalt versicherungspflichtig beschäftigt war, steht die Altersrente für langjährig Versicherte erst ab dem 1.1.1992 zu. Die Rentenberechnung ist daher unter Anwendung des neuen Rechts (SGB 6) durchzuführen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 21.02.1996; Aktenzeichen 5 RJ 54/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1653638

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