Entscheidungsstichwort (Thema)

Nachzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen bei Heiratserstattung

 

Orientierungssatz

Eine Frau ist zur Nachzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen nach § 282 SGB 6 nicht berechtigt, wenn ihr die Beiträge nicht aus Anlaß der Heirat (§ 83 AVG aF), sondern deshalb erstattet worden sind, weil die Versicherungspflicht entfallen und ein Recht zur freiwilligen Weiterversicherung nicht bestanden hat (§ 82 AVG aF).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667252

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