Orientierungssatz

1. Ein Antrag auf eine Schlechtwettergeld-Abschlagszahlung kann nicht als Antrag iS von AFG § 88 Abs 2 angesehen werden.

2. Gehen die Schlechtwettergeld-Abrechnungslisten nicht innerhalb der Ausschlußfrist des AFG § 88 Abs 2 beim ArbA ein, ist eine Berufung auf die Ausschlußfrist durch das ArbA rechtsmißbräuchlich, wenn nachgewiesen wird, daß die Abrechnungslisten rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist zur Post gegeben wurden.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1654818

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