Entscheidungsstichwort (Thema)
Erziehungsgeld. gewöhnlicher Aufenthalt. Ausländer. Asylverfahren. Asylberechtigter. Nachfluchtgründe. Aufenthaltsberechtigung. Aufenthaltserlaubnis. Aufenthaltsbefugnis
Leitsatz (amtlich)
Ein Asylberechtigter hat infolge seiner Anerkennung auch schon während des Asylverfahrens seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich des Bundeserziehungsgeldgesetzes, selbst wenn er in dieser Zeit keine Aufenthaltsberechtigung, Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis besaß (Fortführung von BSG vom 27.9.1990 - 4 REG 30/89 = BSGE 67, 243 ff und Abweichung von BSG vom 24.3.1992 - 14b/4 REG 23/91 = BSGE 70, 197 ff).
Orientierungssatz
Zur Frage der unmittelbaren Rückwirkung des Grundrechts auf Asyl beim BErzGG.
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 1651586 |
Breith. 1994, 484 |
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