Entscheidungsstichwort (Thema)
Verwirkung des Berufungsrechts bei Zustellungsmängeln. Zustellung gegen Empfangsbekenntnis an Bediensteten des Sozialgerichts als besonderen Vertreter
Leitsatz (amtlich)
1. Das Berufungsrecht ist trotz nicht ordnungsgemäßer Zustellung verwirkt, wenn ein Kläger, an den das Urteil von seinem besonderen Vertreter im Mai 1985 mit dem Hinweis abgesandt wurde, daß eine beabsichtigte Berufung möglichst bald eingelegt werden müsse, erst im Juli 1988 Berufung einlegt.
2. Es bleibt unentschieden, ob einem zum besonderen Vertreter eines Klägers bestellten Bediensteten eines Sozialgerichts ein Urteil gegen Empfangsbekenntnis gemäß VwZG § 5 Abs 2 wirksam zugestellt werden kann.
Nachgehend
Fundstellen
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