Entscheidungsstichwort (Thema)
Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation. Praktikum. Tagespendler. Verpflegungskosten
Leitsatz (amtlich)
1. Ein Behinderter, der während einer Rehabilitation als Tagespendler außerhalb der Rehabilitationseinrichtung an einem Praktikum teilnimmt, hat gemäß AFG § 56 Abs 3 Nr 4 einen Anspruch auf Übernahme der erforderlichen Verpflegungskosten. Dazu gehören insbesondere die Kosten für eine Mittagsmahlzeit.
2. Der Ausschluß dieses Anspruchs durch die RehaAnO ist nicht durch AFG § 58 Abs 2 gedeckt.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1667402 |
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