Entscheidungsstichwort (Thema)

Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation. Praktikum. Tagespendler. Verpflegungskosten

 

Leitsatz (amtlich)

1. Ein Behinderter, der während einer Rehabilitation als Tagespendler außerhalb der Rehabilitationseinrichtung an einem Praktikum teilnimmt, hat gemäß AFG § 56 Abs 3 Nr 4 einen Anspruch auf Übernahme der erforderlichen Verpflegungskosten. Dazu gehören insbesondere die Kosten für eine Mittagsmahlzeit.

2. Der Ausschluß dieses Anspruchs durch die RehaAnO ist nicht durch AFG § 58 Abs 2 gedeckt.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 01.04.1993; Aktenzeichen 7/9b RAr 16/91)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667402

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