Entscheidungsstichwort (Thema)

Einbehaltung von Arbeitnehmeranteilen für nachgezahltes Gehalt (RVO § 395 Abs 2)

 

Leitsatz (amtlich)

Zur Einbehaltung von Arbeitnehmeranteilen für nachgezahltes Gehalt (RVO § 395 Abs 2):

1. Für Ansprüche des Arbeitnehmers im Rahmen der Duldung von Lohnabzügen gemäß RVO § 395 Abs 2 ist der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit gegeben.

2. Zahlt der Arbeitgeber infolge irrtümlicher Beurteilung der Sach- und Rechtslage bezüglich des Vorliegens eines Angestelltenverhältnisses das Gehalt erstmalig für mehrere Monate nachträglich, so kann auf diesem Sachverhalt RVO § 395 Abs 2 nicht angewandt werden, da diese Vorschrift voraussetzt, daß vor der nachträglichen Einbehaltung von Arbeitnehmeranteilen Gehaltszahlungen überhaupt schon erfolgt sind.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 28.11.1979; Aktenzeichen 3 RK 90/78)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1653692

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