Entscheidungsstichwort (Thema)

Zum Anspruch eines italienischen Staatsangehörigen mit türkischem Diplom auf Eintragung in das Zahnarztregister

 

Leitsatz (amtlich)

Ein italienischer Staatsangehöriger mit türkischem zahnärztlichen Diplom, das nach belgischem Recht einem in Belgien erworbenen Diplom gleichgestellt worden ist, hat keinen Anspruch auf Eintragung in das Zahnarztregister.

 

Nachgehend

BSG (EuGH-Vorlage vom 20.05.1992; Aktenzeichen 14a/6 RKa 42/90)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1665389

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