Leitsatz (amtlich)

Zur Ermittlung des verminderten Arbeitsentgelts iS von AFG § 65 Abs 1 S 1 Nr 2 ist bei Arbeiten im Leistungslohn für jede ausgefallene Arbeitsstunde innerhalb der Arbeitszeit (AFG § 69) das Arbeitsentgelt maßgebend, das der Arbeitnehmer im letzten abgerechneten Lohnabrechnungszeitraum mit Leistungslohn vor Beginn des Arbeitsausfalls durchschnittlich in der Stunde erzielt hat (AFG § 68 Abs 2 S 1 Nr 1). Es kommt nicht auf einen Vergleich des Arbeitsentgelts in einem ganzen Gewährungszeitraum mit dem Arbeitsentgelt iS von AFG § 68 Abs 2 S 1 Nr 1 an.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1647930

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