Entscheidungsstichwort (Thema)

Kurzzeitigkeit der Beschäftigung von Heimarbeitern

 

Leitsatz (amtlich)

1. Die Frage, ob ein Heimarbeiter kurzzeitig iS des § 102 AFG beschäftigt ist, bestimmt sich ausschließlich nach der Arbeitszeit. Eine Bestimmung der Beitragspflicht unter Bezugnahme auf die Grundsätze der Geringfügigkeitsregelung (§ 8 SGB 4) und der Bezugsgröße (§ 18 SGB 4) ist unzulässig.

2. Da bei Heimarbeitern der Zeitaufwand für die geleistete Arbeit nicht feststeht, muß der vom Gesetzgeber grundsätzlich gewollten Gleichbehandlung von Heimarbeitern mit anderen Arbeitnehmern durch einen solchen pauschalen Wert Rechnung getragen werden, der die größte Individualität bei der Bestimmung des benötigten Zeitaufwandes der Heimarbeiter gewährleistet. Ein solcher Wert ist das für die einzelnen Heimarbeitsbereiche unterschiedlich festgesetzte Mindeststundenentgelt, nicht die starre Bezugsgröße nach § 18 SGB 4.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 22.09.1988; Aktenzeichen 12 RK 8/87)

 

Fundstellen

Haufe-Index 1662717

BB 1987, 272

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