Leitsatz (amtlich)

Ist der weitere Berechtigte dem Leistungsträger bei der Bewilligung der ungekürzten Hinterbliebenenrenten bereits bekannt, kommt eine Neuberechnung nach RVO § 598 Abs 2 nicht mehr in Betracht.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1665608

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge