Leitsatz (amtlich)

Das im letzten abgerechneten Lohnabrechnungszeitraum erzielte Entgelt ist das Entgelt, das dem Betreuten vom Arbeitgeber tatsächlich gezahlt worden ist. Erhält der Betreute später eine Steuerrückzahlung, führt sie zu keiner nachträglichen Änderung der Berechnung des Übergangsgeldes.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1650615

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