Entscheidungsstichwort (Thema)

Abgabe von Pachtland durch Unterverpachtung

 

Orientierungssatz

Auch bei der Abgabe von Pachtland durch Unterverpachtung sind die Abgabevoraussetzungen nur dann erfüllt, wenn die Unterverpachtung für einen Zeitraum von mindestens 9 Jahren nach Vollendung des 65. Lebensjahres schriftlich vereinbart wird.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 26.08.1987; Aktenzeichen 11a RLw 5/86)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1664022

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