Leitsatz (amtlich)
Der für die Bemessung des Krankengeldes maßgebende Zeitraum muß nicht im ganzen vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit liegen. Letzter vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneter Lohnabrechnungszeitraum kann vielmehr auch ein Zeitraum sein, der bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit noch nicht beendet war. Maßgebend ist der Zeitraum, auf den sich der zuletzt vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechnete Lohn bezog.
Fundstellen
Dokument-Index HI1664040 |
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