Leitsatz (amtlich)

Der Krankenversicherungsträger bleibt an seine Kostenverpflichtungserklärung hinsichtlich der Übernahme von Krankenhausbehandlungskosten auch dann gebunden, wenn das Versicherungsverhältnis zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung bereits beendet war, der Krankenversicherungsträger dies aber erst nachträglich durch die Abmeldung seitens des Arbeitgebers erfahren hat.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 16.11.1984; Aktenzeichen 8 RK 2/84)

 

Fundstellen

Haufe-Index 1659300

Breith. 1984, 462

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