Entscheidungsstichwort (Thema)
Eingliederungsgeld. Beschäftigung. Herkunftsland. Invalidenrente
Leitsatz (amtlich)
Ein Aussiedler kann mit einer Beschäftigung in seinem Herkunftsland die Anwartschaft für Eingliederungsgeld auch dann erfüllen, wenn er nebenher eine Invalidenrente bezogen hat.
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 1668103 |
Breith. 1994, 860 |
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