Entscheidungsstichwort (Thema)

Eingliederungsgeld. Beschäftigung. Herkunftsland. Invalidenrente

 

Leitsatz (amtlich)

Ein Aussiedler kann mit einer Beschäftigung in seinem Herkunftsland die Anwartschaft für Eingliederungsgeld auch dann erfüllen, wenn er nebenher eine Invalidenrente bezogen hat.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 15.09.1994; Aktenzeichen 11 RAr 99/93)

 

Fundstellen

Haufe-Index 1668103

Breith. 1994, 860

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