Leitsatz (amtlich)
Die Entscheidung des BVerfG wird zu folgender Frage eingeholt: Ist § 128 AFG idF des AFKG vom 22.12.1981 (BGBl I 1981, 1497) mit dem GG vereinbar?
Orientierungssatz
1. Bei dem in § 128 AFG aF geregelten Erstattungsfall handelt es sich um eine mit dem Verfassungsrecht nicht vereinbare Sonderabgabe.
2. Das vorlegende Gericht hat seinen Vorlagebeschluß mit Beschluß vom 27.8.1990 aufgehoben.
Fundstellen
Dokument-Index HI1663325 |
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