Entscheidungsstichwort (Thema)
Krankenversicherung. Kürzung. Krankengeld. Bezug einer Invalidenrente wegen Berufsunfähigkeit aus der Ärzteversorgung
Orientierungssatz
Eine Invalidenrente wegen Berufsunfähigkeit aufgrund der Satzung der Versorgungseinrichtung einer Ärztekammer ist mit einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Berufsunfähigkeit vergleichbar, so daß sie auf das Krankengeld nach § 50 Abs 2 Nr 2 SGB 5 anzurechnen ist.
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Fundstellen
Dokument-Index HI1668055 |
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