Entscheidungsstichwort (Thema)

Krankenversicherung. Kürzung. Krankengeld. Bezug einer Invalidenrente wegen Berufsunfähigkeit aus der Ärzteversorgung

 

Orientierungssatz

Eine Invalidenrente wegen Berufsunfähigkeit aufgrund der Satzung der Versorgungseinrichtung einer Ärztekammer ist mit einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Berufsunfähigkeit vergleichbar, so daß sie auf das Krankengeld nach § 50 Abs 2 Nr 2 SGB 5 anzurechnen ist.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 23.04.1996; Aktenzeichen 1 RK 19/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1668055

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