Entscheidungsstichwort (Thema)

Jahresarbeitsverdienst. Berechnung. Ehegatte. forstwirtschaftliches Unternehmen. vertragliche Beschäftigung. Ungleichbehandlung. nichtehelich zusammenlebende Personen

 

Orientierungssatz

1. Bei einem arbeitsvertraglich im forstwirtschaftlichen Unternehmen des Ehegatten beschäftigten Verletzten ist der Jahresarbeitsverdienst nach § 780 Abs 1 RVO und nicht nach § 571 Abs 1 RVO zugrundezulegen.

2. § 780 Abs 1 RVO verstößt wegen der Ungleichbehandlung von Ehepartnern und nichtehelich zusammenlebenden Personen nicht gegen Art 3 Abs 1 iVm Art 6 Abs 1 GG.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 18.10.1994; Aktenzeichen 2 RU 5/94)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1651751

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