Entscheidungsstichwort (Thema)
Jahresarbeitsverdienst. Berechnung. Ehegatte. forstwirtschaftliches Unternehmen. vertragliche Beschäftigung. Ungleichbehandlung. nichtehelich zusammenlebende Personen
Orientierungssatz
1. Bei einem arbeitsvertraglich im forstwirtschaftlichen Unternehmen des Ehegatten beschäftigten Verletzten ist der Jahresarbeitsverdienst nach § 780 Abs 1 RVO und nicht nach § 571 Abs 1 RVO zugrundezulegen.
2. § 780 Abs 1 RVO verstößt wegen der Ungleichbehandlung von Ehepartnern und nichtehelich zusammenlebenden Personen nicht gegen Art 3 Abs 1 iVm Art 6 Abs 1 GG.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1651751 |
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