Leitsatz (amtlich)
1. Bei den Zwangslagen, die einem Auslandsaufenthalt die Freiwilligkeit nehmen, sind auch allgemeine Entwicklungen wie ein unerwünscht hoher Arbeitslosenanteil in Deutschland zu berücksichtigen.
2. Das bloße Erlöschen des Aufenthaltsrechts ohne Vorliegen eines Ausweisungstatbestands steht dem Aufenthaltsverbot für einen Ausländer nicht gleich.
Fundstellen
Dokument-Index HI1661799 |
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