Leitsatz (amtlich)

§ 541 Abs 1 Nr 5 Buchst c RVO schließt den Versicherungsschutz nach § 539 Abs 2 RVO für unentgeltliche Tätigkeiten im Haushalt von Geschwistern nicht aus, wenn ihnen kein Beschäftigungsverhältnis zugrunde liegt.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 30.07.1987; Aktenzeichen 2 RU 17/86)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1666002

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