Entscheidungsstichwort (Thema)
Arbeitsunfall. Zeugenvernehmung. Streß. Vorerkrankung. wesentliche Mitursache. zuständige Berufsgenossenschaft
Orientierungssatz
1. Arbeitsunfall eines herzkranken Versicherten, der während einer Zeugenvernehmung infolge außergewöhnlichen psychischen Stresses an akuten Herzversagen verstarb.
2. Das besondere Rechtsverhältnis zu einem staatlichen Rechtspflegeorgan rechtfertigt es, die Vorschrift des § 539 Abs 1 Nr 13 RVO als lex specialis gegenüber einem Versicherungsschutz nach einer anderen Bestimmung (hier: RVO § 543) anzusehen.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1655025 |
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