Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitsunfall. Zeugenvernehmung. Streß. Vorerkrankung. wesentliche Mitursache. zuständige Berufsgenossenschaft

 

Orientierungssatz

1. Arbeitsunfall eines herzkranken Versicherten, der während einer Zeugenvernehmung infolge außergewöhnlichen psychischen Stresses an akuten Herzversagen verstarb.

2. Das besondere Rechtsverhältnis zu einem staatlichen Rechtspflegeorgan rechtfertigt es, die Vorschrift des § 539 Abs 1 Nr 13 RVO als lex specialis gegenüber einem Versicherungsschutz nach einer anderen Bestimmung (hier: RVO § 543) anzusehen.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 18.03.1997; Aktenzeichen 2 RU 23/96)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1655025

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