Leitsatz (amtlich)
Der Weg zur Beschaffung von Tümpelwasser und Heu zur Herstellung eines sogenannten Heuaufgusses zwecks späterer mikroskopischer Beobachtung einzelliger Lebewesen, wie zB Pantoffeltierchen, kann unter gesetzlichem Unfallversicherungsschutz stehen, wenn der Besorgungsauftrag des Biologielehrers an die Schüler deren Besorgungswege zeitlich und räumlich beeinflußt und einigermaßen eingrenzt.
Fundstellen
Dokument-Index HI1662184 |
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