Leitsatz (amtlich)

Der Weg zur Beschaffung von Tümpelwasser und Heu zur Herstellung eines sogenannten Heuaufgusses zwecks späterer mikroskopischer Beobachtung einzelliger Lebewesen, wie zB Pantoffeltierchen, kann unter gesetzlichem Unfallversicherungsschutz stehen, wenn der Besorgungsauftrag des Biologielehrers an die Schüler deren Besorgungswege zeitlich und räumlich beeinflußt und einigermaßen eingrenzt.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1662184

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge