Entscheidungsstichwort (Thema)
Feststellung der Prozeßfähigkeit. Anhörung des Beteiligten
Leitsatz (amtlich)
Vor der Entscheidung über die Prozeßfähigkeit eines Beteiligten im sozialgerichtlichen Verfahren ist eine mündliche Anhörung nicht erforderlich, wenn dieser zu einer sachgerechten schriftlichen Äußerung imstande ist, Gelegenheit dazu hatte, und auch keine sonstigen Gründe vorliegen, die davon absehen lassen, daß er die Möglichkeit hatte, sich im Termin zur mündlichen Verhandlung zu äußern, zu dem er geladen war.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1664168 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen