Entscheidungsstichwort (Thema)
Unfallversicherungsschutz. Betreuung des Enkelkindes gegen Entgelt. zuständiger Leistungsträger
Leitsatz (amtlich)
Eine Frau, die ständig für ihre berufstätige Tochter deren Kind betreut, steht gemäß § 539 Abs 1 RVO unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Fundstellen
Breith. 1994, 202 |
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