Entscheidungsstichwort (Thema)

Unfallversicherungsschutz. Betreuung des Enkelkindes gegen Entgelt. zuständiger Leistungsträger

 

Leitsatz (amtlich)

Eine Frau, die ständig für ihre berufstätige Tochter deren Kind betreut, steht gemäß § 539 Abs 1 RVO unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

 

Fundstellen

Breith. 1994, 202

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