Entscheidungsstichwort (Thema)
Ambulante Operation. stationäre Nachsorge. Anspruch auf Abschluß eines Versorgungsvertrages nach § 111 Abs 2 SGB 5
Leitsatz (amtlich)
Erfordert ambulante Operation durch einen niedergelassenen Chirurgen in Einzelfällen eine sofortige kurzfristige stationäre Nachsorge, ergibt sich daraus ein Bedarf und ein Rechtsanspruch auf Abschluß eines Versorgungsvertrages nach § 111 Abs 2 SGB 5 mit einer vom Operateur betriebenen eigenen kleineren Klinik.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1670878 |
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