Entscheidungsstichwort (Thema)

Ambulante Operation. stationäre Nachsorge. Anspruch auf Abschluß eines Versorgungsvertrages nach § 111 Abs 2 SGB 5

 

Leitsatz (amtlich)

Erfordert ambulante Operation durch einen niedergelassenen Chirurgen in Einzelfällen eine sofortige kurzfristige stationäre Nachsorge, ergibt sich daraus ein Bedarf und ein Rechtsanspruch auf Abschluß eines Versorgungsvertrages nach § 111 Abs 2 SGB 5 mit einer vom Operateur betriebenen eigenen kleineren Klinik.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 19.11.1997; Aktenzeichen 3 RK 21/96)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1670878

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