Entscheidungsstichwort (Thema)

Eingruppierung der Geschäftsführer von KK

 

Leitsatz (amtlich)

Zur Eingruppierung der Geschäftsführer von KK:

1. Im Rahmen der Frage, ob sich die Dienststellenbewertung bei den KK in gewissen Einklang mit dem übrigen Besoldungsgefüge des Landes befindet, ist der Vergleich der Geschäftsführer der KK mit den Bürgermeistern jedenfalls im Bereich kleinerer Gemeinden sinnvoll.

2. Der Senat verkennt nicht, daß die Aufgaben der Bürgermeister umfangreicher sind als die der Geschäftsführer von KK. Es darf jedoch nicht unberücksichtigt bleiben, daß bei den Bürgermeistern die besoldungsmäßig erhebliche Einwohnerzahl der Zahl der tatsächlich zu betreuenden Personen entspricht, während bei den Geschäftsführern der KK die Zahl der Mitglieder unter Berücksichtigung der Familienkrankenpflege und der sonstigen den KK übertragenen Aufgaben durchschnittlich eine Verdoppelung in der Zahl der zu betreuenden Personen bringt.

3. Bei der Genehmigung von Stellenplänen ist von den augenblicklichen Verhältnissen auszugehen, so daß eine künftig möglicherweise zu erwartende Entwicklung, zB im Rahmen einer Verwaltungsreform, unberücksichtigt bleiben muß. Wollte man möglichen Entwicklungen schon im voraus Rechnung tragen, müßte dies zur Folge haben, daß in anderen Fällen auch eine zu erwartende Zunahme der Mitgliederzahl in künftigen Jahren im voraus in die Erwägungen einbezogen wird. Die Entscheidungsgrundlagen würden damit aber soweit in spekulatives Gebiet abgleiten, daß es praktisch an einer verläßlichen Entscheidungsgrundlage fehlen würde.

 

Orientierungssatz

Ein Vergleich der besoldungsrechtlichen Einstufung von Geschäftsführern der KK mit hauptberuflichen Bürgermeistern ist zulässig.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1650654

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