Entscheidungsstichwort (Thema)
Lehrzeit als Meistersohn. Ausfallzeit
Orientierungssatz
1. Nicht versicherungspflichtige oder versicherungsfreie Lehrzeit ist nur eine solche Ausbildung, die aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses, nicht aber aufgrund einer nur familienhaften Mitarbeit abgeleistet worden ist.
2. Der Wortlaut des § 1259 Abs 1 S 1 Nr 4 Buchst a RVO läßt keinen Raum für eine Auslegung, daß Lehrzeiten bereits dann eine Ausfallzeit sein sollen, wenn schuldlos keine Beiträge entrichtet wurden.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1668410 |
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