Leitsatz (amtlich)
Bei Tiefbauarbeiten, die mit Erdaushub verbunden sind, liegt ein Arbeitsausfall aus zwingenden witterungsbedingten Gründen zumindest auch dann vor, wenn die Kippe, zu der die anfallenden Erdmassen vertragsgemäß zu bringen sind, witterungsbedingt nicht befahrbar ist.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1647604 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen