Leitsatz (amtlich)

1. Der Leistungsträger muß auch bei der Aufrechnung oder Verrechnung von Beitragsansprüchen nach dem SGB gegen eine laufende Rente nach pflichtgemäßem Ermessen beachten, daß der Leistungsempfänger nicht erstmalig oder verstärkt hilfebedürftig iS der Vorschriften des BSHG über die Hilfe zum Lebensunterhalt wird (teilweise gegen BSG Urteil vom 1978-01-19 4 RJ 47/77 = BSGE 45, 271-276).

2. Die Winterbauumlage nach AFG § 186a ist kein Beitrag iS des SGB.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1652926

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