Entscheidungsstichwort (Thema)

Kindererziehungsleistung an Adoptivmutter. Verfassungsmäßigkeit

 

Orientierungssatz

Zur Rechtmäßigkeit bzw Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von vor 1921 geborenen Adoptivmüttern von Kindererziehungsleistungen iS von Art 2 § 62 Abs 1 ArVNG bzw § 294 Abs 1 S 1 SGB 6?

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 23.05.1996; Aktenzeichen 13 RJ 67/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1670579

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