Entscheidungsstichwort (Thema)
Kindererziehungsleistung an Adoptivmutter. Verfassungsmäßigkeit
Orientierungssatz
Zur Rechtmäßigkeit bzw Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von vor 1921 geborenen Adoptivmüttern von Kindererziehungsleistungen iS von Art 2 § 62 Abs 1 ArVNG bzw § 294 Abs 1 S 1 SGB 6?
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1670579 |
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