Entscheidungsstichwort (Thema)

Zusatzrente in Höhe der zugesicherten Altersversorgung der Intelligenz. Rentenangleichung

 

Orientierungssatz

1. Bei der anstelle der Zusatzversorgung der Intelligenz gewährten Zusatzrente handelt es sich um eine zusätzliche Versorgung iS des § 23 Abs 1 S 1 RAnglG.

2. Zur Rentenangleichung bzw Rentenanpassung bei Rentnern, die außer der Rente aus der Sozialpflichtversicherung eine Zusatzrente in Höhe der zugesicherten Altersversorgung der Intelligenz erhalten.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 10.05.1994; Aktenzeichen 4 RA 32/93)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1653464

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