Entscheidungsstichwort (Thema)
Zusatzrente in Höhe der zugesicherten Altersversorgung der Intelligenz. Rentenangleichung
Orientierungssatz
1. Bei der anstelle der Zusatzversorgung der Intelligenz gewährten Zusatzrente handelt es sich um eine zusätzliche Versorgung iS des § 23 Abs 1 S 1 RAnglG.
2. Zur Rentenangleichung bzw Rentenanpassung bei Rentnern, die außer der Rente aus der Sozialpflichtversicherung eine Zusatzrente in Höhe der zugesicherten Altersversorgung der Intelligenz erhalten.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1653464 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen