Rz. 23

Die prozentual bemessene Einlagegebühr (droit d‘apport) in Höhe von zuletzt 0,5 % des Gesellschaftskapitals wurde zum 1.1.2009 abgeschafft[10] und durch eine feste Gebühr von pauschal 75 EUR ersetzt. Die Einlagen von Immobilien unterliegen jedoch einer Gebühr von 1,1 %. Die Honorare des Notars schwanken zwischen 123,95 EUR bei einem Mindestkapital von 12.000 EUR und dem Maximalbetrag von 4.982,66 EUR, der schon bei einem Kapital von ca. 24.789.300 EUR erreicht wird. Diese Honorare unterliegen einem Mehrwertsteuersatz von derzeit 17 % (nach Erhöhung um zwei Prozentpunkte zum 1.1.2015, vorher 15 %).

Die Stempelgebühr beträgt 4 EUR für jedes Doppelblatt der Urkunde und der Ausfertigungen auf Stempelpapier.

Die Honorare der Ausfertigungen bzw. der Abschriften belaufen sich auf 4,96 EUR pro Doppelblatt. Hinzu kommen:

die Kosten (105,91 EUR) und Honorare (ca. 200 EUR) des Antrags zur Eintragung und Veröffentlichung im RCS sowie die Kosten der Auszüge aus dem RCS (15,43 EUR pro beglaubigtem Auszug im PDF-Format);
die Honorare der Bescheinigung zur Freigabe des Kapitals (50 EUR);
die Aktengebühr, Kosten für Briefe, Telefongespräche, Fax, E-Mail usw. (5 EUR pro Einheit), Auslagenpauschale (130 EUR), ggf. Übersetzungskosten;
schließlich ein Pauschalbetrag von 50 EUR für die AML-Kontrolle.[11]
[10] Durch Gesetz v. 19.12.2008.
[11] Geldwäschegesetz v. 12.11.2004, in seiner geänderten Fassung.

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