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Anlässlich der Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/61 vom 8.6.2011 wurde die Kommanditgesellschaft (société en commandite) grundlegend novelliert und um die neue "Spezialkommanditgesellschaft" (société en commandite spéciale) ergänzt.

Am 1.6.2016 trat die großherzogliche Verordnung vom 27.5.2016 u.a. zur Reform des Veröffentlichungsregimes für Gesellschaften und Vereine in Kraft. Das Gesetz vom 19.12.2002 über das Handels- und Gesellschaftsregister nahm entsprechende Änderungen auf, so dass dieses nun in zentraler und leicht zugänglicher Weise die verschiedenen Arten der Veröffentlichung, das für die Veröffentlichung einzuhaltende Verfahren und die Wirkungen der Veröffentlichung (Durchsetzbarkeit der veröffentlichten Informationen gegenüber Dritten) enthält. Die verschiedenen Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung (automatische Generierung von Veröffentlichungen durch einen Verweis auf die eingereichten Informationen, Vereinfachung des Verfahrens zur Veröffentlichung von Sitzungsankündigungen usw.) führten zu einer deutlichen Reduzierung der Veröffentlichungskosten und einer erheblichen Verbesserung der Veröffentlichungsfristen. Die Verordnung ersetzt das Mémorial C (welches bereits seit 2009 nicht mehr in Druckform erschien) durch das "RCS" (Registre de Commerce et des Sociétés), welches nunmehr in dem sog. "RESA" (Recueil électronique des Sociétés et Associations), der zentralen elektronischen Plattform der offiziellen Offenlegungen betreffend Gesellschaften und Vereinigungen, eingesehen werden kann.

Der Gesetzentwurf Nr. 5730 zur Modernisierung des Gesetzes vom 10.8.1915, der bereits im Jahre 2007 der Abgeordnetenkammer vorgelegt wurde, ist am 10.8.2016 verabschiedet worden. Diese Modernisierung ist mit Abstand die größte Reform, die das LSC jemals erlebt hat. Neben inhaltlichen Gesetzesreformen wurden auch die Form angepasst und sämtliche Vorschriften neu nummeriert. Seit Inkrafttreten des Modernisierungsgesetzes am 23.8.2016 und des Fristablaufs für die Anpassung der unter altem Regime gegründeten Gesellschaften an die neuen Vorschriften gelten die neuen Bestimmungen nun für sämtliche unter Luxemburger Recht fallende Gesellschaften.

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