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Durch die erfolgte Scheidung hört die Zusammenveranlagung der früheren Ehegatten auf. Beide verbleiben jedoch für drei Jahre nach der Scheidung in der Steuerklasse für Verheiratete. Danach fallen sie in eine weniger günstige Steuerklasse. So gehören geschiedene Eheleute ohne Kinder drei Jahre nach der Scheidung der Steuerklasse für Unverheiratete an. Geschiedene mit Kindern oder solche, die älter als 64 Jahre sind, werden in eine Steuerklasse eingestuft, die zwischen derjenigen für Verheiratete und derjenigen für nicht verheiratete Steuerzahler liegt.

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