Die sich aus dem Einsatz technischer Mittel i.S.d. §§ 100c, 100f, 100h ergebenden Fragen sind in folgender Übersicht zusammengestellt. Wegen der Einzelh. wird verwiesen auf → Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen, Allgemeines, Teil M Rdn 3160.
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Lichtbilder/Bildaufzeichnungen (§ 100h Abs. 1 Nr. 1) |
sonstige technische Mittel (§ 100h Abs. 1 Nr. 2) |
Abhören außerhalb einer Wohnung (§ 100f) |
"Großer Lauschangriff" (§ 100c) |
Welche Taten? |
jede Tat reicht |
jede Tat von erheblicher Bedeutung reicht |
nur Katalogtat nach § 100a Abs. 2 reicht |
nur Katalogtat nach § 100c Abs. 2 i.V.m. § 100b reicht |
Welche Stärke des Tatverdachts? |
einfacher Tatverdacht genügt |
einfacher Tatverdacht genügt |
einfacher, aber auf bestimmte Tatsachen gegründeter Tatverdacht erforderlich |
einfacher, aber auf bestimmte Tatsachen gegründeter Tatverdacht erforderlich |
Einsatz in allgemein zugänglichen Wohnungen zulässig? |
nein |
nein |
nein |
Ja |
Zielperson Beschuldigter? |
ja, wenn verhältnismäßig |
ja, wenn verhältnismäßig |
ja, wenn verhältnismäßig |
ja, wenn verhältnismäßig |
Zielperson auch andere Personen? |
ja, wenn andere Maßnahmen erheblich weniger erfolgsversprechend oder wesentlich erschwert wären (s. i.Ü. § 100h Abs. 2 S. 2 Nr. 1) |
ja, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass andere Maßnahmen aussichtslos oder wesentlich erschwert wären (s. i.Ü. § 100h Abs. 2 S. 2 Nr. 2) |
ja, wenn andere Maßnahmen aussichtslos oder wesentlich erschwert wären (s. i.Ü. § 100f Abs. 2 S. 2) |
ja, wenn andere Maßnahmen aussichtslos oder wesentlich erschwert wären, aber "ultima ratio" (s. i.Ü. § 100c Abs. 2) |
Zielperson Verteidiger? |
nein (§ 148) |
nein (§ 148) |
nein (§ 148) |
nein (§ 100d Abs. 5) |
Ausdrückliches (Abhör-)Verbot gegen sonstige durch ein ZVR Privilegierte? |
nein |
nein |
nein |
ja (§ 100c Abs. 5) |
Anordnungskompetenz: Polizei? |
ja |
ja |
nein |
Nein |
Anordnungskompetenz: StA/Ermittlungsperson? |
ja |
ja |
ja, bei Gefahr im Verzug StA, dann aber binnen drei Werktagen gerichtliche Bestätigung |
Nein |
Anordnungskompetenz: Gericht? |
obsolet |
obsolet |
ja |
ja, durch zuständige Kammer beim LG; bei Gefahr im Verzug durch den Vorsitzenden, dann Bestätigung binnen drei Werktagen durch die Kammer |
Form der Anordnung |
mündliche Anordnung reicht |
mündliche Anordnung reicht |
schriftliche Anordnung |
schriftliche Anordnung |
Inhalt der Anordnung |
kein Inhalt vorgeschrieben |
kein Inhalt vorgeschrieben |
Name, Anschrift des Betroffenen, Art, Umfang und Dauer der Maßnahme (§ 100f Abs. 4 i.V.m. § 100e Abs. 1 u. 3) |
Wohnung bezeichnen, Art, Umfang und Dauer der Maßnahme (wegen der Einzelh. § 100e Abs. 2 u. 3) |
Zeitliche Befristung der Maßnahme? |
ja, ggf. nach § 163f |
ja, ggf. nach § 163f |
ja, höchstens drei Monate (§ 100f Abs. 4 i.V.m. § 100e Abs. 1 S. 4) |
ja, höchstens ein Monat (§ 100e Abs. 2 S. 4) |
Verlängerung möglich? |
ja |
ja |
ja (§ 100f Abs. 4 i.V.m. § 100e Abs. 1 S. 5) |
ja (§ 100e Abs. 2 S. 5). |
Beweisverwertungsverbote? |
ggf. ja (→ Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen, Beweisverwertungsverbote, Teil M Rdn 3216 ff.) |
ggf. ja (→ Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen, Beweisverwertungsverbote, Teil M Rdn 3216 ff.) |
ggf. ja (→ Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen, Beweisverwertungsverbote, Teil M Rdn 3216 ff.) |
ggf. ja (→ Maßnahmen ohne Wissen des Betroffenen, Beweisverwertungsverbote, Teil M Rdn 3216 ff.) |
Verwendungsregelung? |
ja, es gilt § 479 Abs. 2 |
ja, es gilt § 479 Abs. 2 |
ja, es gilt § 479 Abs. 2 |
ja (§ 100e Abs. 6). |
Rechtsmittel |
ggf. Beschwerde, besondere Rechtsschutzmöglichkeiten (§ 101 Abs. 7) |
ggf. Beschwerde, besondere Rechtsschutzmöglichkeiten (§ 101 Abs. 7) |
ggf. Beschwerde, besondere Rechtsschutzmöglichkeiten (§ 101 Abs. 7) |
ggf. Beschwerde, besondere Rechtsschutzmöglichkeiten (§ 101 Abs. 7) |
Benachrichtigungspflichten? |
ja (§ 101 Abs. 4 Nr. 5) |
ja (§ 101 Abs. 4 Nr. 5) |
ja (§ 101 Abs. 4 Nr. 7) |
ja (§ 101 Abs. 4 Nr. 4) |