Leitsatz

Mangelhafter Dachgeschossausbau (Schadensersatzhaftung der Gemeinschaft gegenüber)

 

Normenkette

§ 14 WEG; § 242 BGB

 

Kommentar

  1. Auch wenn die Gewährleistungsansprüche des sein Dachgeschoss ausbauenden Wohnungseigentümers gegen den Werkunternehmer verjährt sind, kann dies der Eigentümergemeinschaft nicht vom Ausbauenden entgegengehalten werden.
  2. Die Gemeinschaft kann die Herstellung des Zustandes verlangen, der bei ordnungsgemäßem Ausbau bestanden hätte, d.h. die Beseitigung aller unmittelbaren und mittelbaren Nachteile (über positive Vertragsverletzung und Grundsätze des § 14 WEG).
 

Link zur Entscheidung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.10.2004, I-3 Wx 228/04OLG Düsseldorf v. 15.10.2004, I-3 Wx 228/04, ZMR 6/2005, 466

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