Kurzbeschreibung
Durch eine sog. Mankoabrede zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann die Haftung des Arbeitnehmers für die ihm anvertrauten Waren oder das ihm anvertraute Geld erweitert werden, allerdings nur in engen, von der Rechtsprechung gezogenen Grenzen. Üblich und sinnvoll ist ein Mankoabrede etwa bei Verkäufern mit Kassenverantwortung.
Vorbemerkung
Die so genannte Mankoabrede zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beinhaltet die Erweiterung der Haftung des Arbeitnehmers, da dieser in Abweichung von der sonst geltenden verschuldensabhängigen Haftung eine Garantiehaftung für die ihm anvertrauten Waren oder das ihm anvertraute Geld übernehmen soll. Da hierdurch ein typisches Arbeitgeberrisiko auf den Arbeitnehmer verlagert wird, hält die Rechtsprechung Mankovereinbarungen nur in engen Grenzen für zulässig.
Auf diese Tücken müssen Sie achten
Allgemeine Hinweise
Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.
Mankoabrede
Zwischen
....................................
(Arbeitgeber)
und
....................................
(Arbeitnehmer)
wird in Ergänzung des Arbeitsvertrags vom ..... folgende
Mankoabrede
getroffen:
- Der Arbeitnehmer übernimmt den Warenbestand unserer Filiale in ..... nach einer in seiner Gegenwart durchgeführten Bestandsaufnahme. Diese ist für beide Seiten verbindlich.
- Dem Arbeitnehmer werden für Schwund und sonstige zu vermeidende Verluste ..... % des Warenbestands gutgeschrieben. Im Übrigen haftet er für jedes Manko, sofern er nicht beweist, dass das Manko auch bei Anwendung größter Sorgfalt nicht zu vermeiden war. Dies gilt auch, sofern das Manko durch Verschulden anderer Arbeitnehmer in der Filiale entstanden ist. Etwaige Mankobeträge werden dem Arbeitnehmer jeweils bis zur Höhe seiner Fehlgeldentschädigung zum Wareneinkaufspreis in Rechnung gestellt.
- Der Arbeitgeber ist berechtigt, jederzeit eine Bestandsaufnahme durchzuführen.
- Zum Ausgleich für die Übernahme der Mankohaftung zahlt der Arbeitgeber eine monatliche Fehlgeldentschädigung von ..... EUR.
....., den |
(Ort, Datum) |
........................... |
........................... |
(Arbeitgeber) |
(Arbeitnehmer) |