Das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat am 21.8.2016 die ZMediatAusbV (§ 6 MediationsG) erlassen. Sie ist am 1.9.2017 in Kraft getreten. Wunsch des Gesetzgebers war es ein Gütesiegel zu schaffen. Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Zertifizierte-Mediatioren-Ausbildungsverordnung v. 11.7.2023 wurde die ZMediatAusbV zuletzt mit Wirkung zum 1.3.2024 geändert. Mit ihr wird vor allem der Erwerb praktischer und tätigkeitsbezogener Fähigkeiten in die Ausbildung einbezogen und die fortgeschrittene Digitalisierung stärker berücksichtigt.
Die Ausbildung zum zertifizierten Mediator setzt sich ab dem 1.3.2024 zusammen aus
Erst wenn beides absolviert und bestätigt ist, wird eine Bescheinigung hierüber ausgestellt (§ 2 Abs. 6 ZMediatAusbV). Die Bestätigung ist aber weiterhin keine inhaltliche Bewertung im Sinne einer Leistungs- oder Lernkontrolle, sondern nur eine Teilnahmebestätigung.
Hat jemand gleichwertige Qualifikationen im Ausland erworben, darf er sich auch zertifizierter Mediator nennen. Der zeitliche Umfang einer solchen Ausbildung muss mindestens 90 Zeitstunden betragen. Im Anschluss müssen mindestens 4 Mediationen als Mediator oder Co-Mediator durchgeführt worden sein (§ 6 ZMediatAusbV).
Jeder kann Mediator werden
Eine Grundqualifikation in Form eines berufsqualifizierenden Abschlusses muss nicht hinzukommen. D. h. auch Personen, die überhaupt keine Schulausbildung oder berufliche Bildung haben, können sich zu zertifizierten Mediatoren ausbilden lassen.
4.2.1 Ausbildungsinhalte (insgesamt 130 Präsenzzeitstunden)
Einführung und Grundlagen der Mediation (18 Stunden)
Grundlagen der Mediation
aa) |
Überblick über Prinzipien, Verfahrensablauf und Phasen der Mediation |
bb) |
Überblick über Kommunikations- und Arbeitstechniken in der Mediation |
- Abgrenzung der Mediation zum streitigen Verfahren und zu anderen alternativen Konfliktbeilegungsverfahren
- Überblick über die Anwendungsfelder der Mediation
Ablauf und Rahmenbedingungen der Mediation (40 Stunden)
Einzelheiten zu den Phasen der Mediation
- Mediationsvertrag
- Stoffsammlung
- Interessenerforschung
- Sammlung und Bewertung von Optionen
- Abschlussvereinbarung
Besonderheiten unterschiedlicher Settings in der Mediation
- Einzelgespräche
- Co-/Teammediation, Mehrparteienmediation, Shuttle-Mediation
- Einbeziehung Dritter
Weitere Rahmenbedingungen
- Vor- und Nachbereitung von Mediationsverfahren
- Dokumentation/Protokollführung
Verhandlungstechniken und -kompetenz (12 Stunden)
- Grundlagen der Verhandlungsanalyse
- Verhandlungsführung und Verhandlungsmanagement: intuitives Verhandeln, Verhandlung nach dem Harvard-Konzept/integrative Verhandlungstechniken, distributive Verhandlungstechniken
Gesprächsführung, Kommunikationstechniken (18 Stunden)
- Grundlagen der Kommunikation
- Kommunikationstechniken (z. B. aktives Zuhören, Paraphrasieren, Fragetechniken, Verbalisieren, Reframing, verbale und nonverbale Kommunikation)
- Techniken zur Entwicklung und Bewertung von Lösungen (z. B. Brainstorming, Mindmapping, sonstige Kreativitätstechniken, Risikoanalyse)
- Visualisierungs- und Moderationstechniken
- Umgang mit schwierigen Situationen (z. B. Blockaden, Widerstände, Eskalationen, Machtungleichgewichte)
Konfliktkompetenz (12 Stunden)
- Konflikttheorie (Konfliktfaktoren, Konfliktdynamik und Konfliktanalyse; Eskalationsstufen; Konflikttypen)
- Erkennen von Konfliktdynamiken
- Interventionstechniken
Recht der Mediation (6 Stunden)
- Rechtliche Rahmenbedingungen: Mediatorvertrag, Berufsrecht, Verschwiegenheit, Vergütungsfragen, Haftung und Versicherung
- Einbettung in das Recht des jeweiligen Grundberufs
- Grundzüge des Rechtsdienstleistungsgesetzes
Recht in der Mediation (12 Stunden)
- Rolle des Rechts in der Mediation
- Abgrenzung von zulässiger rechtlicher Information und unzulässiger Rechtsberatung in der Mediation durch den Mediator
- Rolle des Mediators in Abgrenzung zu den Aufgaben des Parteianwalts
- Sensibilisierung für das Erkennen von rechtlich relevanten Sachverhalten bzw. von Situationen, in denen den Medianden die Inanspruchnahme externer rechtlicher Beratung zu empfehlen ist, um eine informierte Entscheidung zu treffen
- Mitwirkung externer Berater in der Mediation
- Rechtliche Besonderheiten der Mitwirkung des Mediators bei der Abschlussvereinbarung
- Rechtliche Bedeutung und Durchsetzbarkeit der Abschlussvereinbarung unter Berücksichtigung der Vollstreckbarkeit
Persönliche Kompetenz, Haltung und Rollenverständnis (12 Stunden)
- Rollendefinition, Rollenkonflikte
- Aufgabe und Selbstverständnis des Mediators (insbesondere Wertschätzung, Respekt und innere Haltung)
- Allparteilichkeit, Neutralität und professionelle Distanz zu den Medianden und zum Konflikt
- Macht und Fairness in der Mediation
- Umgang mit eigenen Gefühlen
- Selbstreflexion (z. B. Bewusstheit über die eigenen Grenzen aufgrund der beruflichen Prägung und Sozialisation)
4.2.2 5 supervidierte Mediationsfälle
Während bis zum 29.2.2024 nur eine Ein...