Während bis zum 29.2.2024 nur eine Einzelsupervision innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Ausbildungslehrgangs durchgeführt werden musste, sind künftig 5 supervidierte Mediationsfälle erforderlich. Diese sind nun – anders als bislang – zudem Voraussetzung für die Erteilung der Bescheinigung als zertifizierter Mediator und nicht mehr der Ausbildung nachgeschaltet und unkontrolliert durch die Ausbildungseinrichtung.

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