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Eintragungen in das Handelsregister erfolgen ausschließlich in spanischer Sprache. Die Kosten der Eintragung legt nach Art. 10bis RRPC die Verordnung über das Handelsregister des jeweiligen Bundesstaates fest. Sie orientiert sich in der Regel, aber nicht in allen Bundesstaaten, am Gesellschaftskapital, und es können durchaus mehrere 10.000 MXN fällig werden. Die Eintragung kann, trotz des elektronischen SIGER 2.0-Systems, mehrere Monate in Anspruch nehmen. Da die erfolgte Handelsregistereintragung Voraussetzung ist, um eine Arbeitgebersozialversicherungsnummer zu erhalten, führt die Verzögerung oft dazu, dass Mitarbeiter erst Monate nach der Gründung sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden können.

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