Überblick

Ein Mietaufhebungsvertrag kommt durch vertragliche Vereinbarung der Parteien zustande, also durch übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme). Ganz ausnahmsweise kann es Gründe geben, bei denen Ihr Mieter einen Anspruch auf Abschluss eines Aufhebungsvertrags haben kann. Nicht richtig ist die weit verbreitete Meinung, dass der Vermieter bei Benennung von 3 Nachmietern der Aufhebung des Mietvertrags zustimmen muss.

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