Bei der Gewerbemiete liegt ein Mangel vor,
- wenn ein Lagerraum die vereinbarte Nutzlast nicht tragen kann[1],
- wenn in einem Restaurant die Lüftungsanlage ausfällt[2],
- wenn Büroräume nicht mit einem Sonnenschutz versehen sind und sich deshalb nicht nur gelegentlich stark (über 26° C) aufheizen[3],
- wenn der Fußboden in einem Alten- und Pflegeheim so beschaffen ist, dass eine Stolpergefahr besteht.[4]
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