Herr/Frau/Eheleute [Anschrift des Mieters] |
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[Ort/Datum] |
Mietverhältnis ___________________
Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen nach §§ 555b, 555c BGB
Sehr geehrte/r ________________________,
ich beabsichtigte, nachfolgende Modernisierungsmaßnahmen gemäß § 555b BGB am Anwesen Blumenstraße 6, 80000 München durchzuführen:
I. Energetische Modernisierung (§ 555b Nr. 1 BGB)
1. Vorder- und Rückseite des Gebäudes
Es ist geplant, die Gebäudehülle durch die Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems zu modernisieren. Dazu wird ein Vollwärmeschutz des Typs Wärmeleitfähigkeitsgruppe (WLG) 0,35, Stärke 10 cm, im Bereich der gesamten Außenfassade an der Vorderseite und der Rückseite des Gebäudes angebracht. Hierdurch werden die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt. Derzeit existiert keine Wärmedämmung. Das Anwesen befindet sich insoweit noch in dem Zustand zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes im Jahr 1960.
2. Dämmung im Dachbereich
Im Rahmen der Anbringung des Vollwärmeschutzes ist geplant, auch am Dach Dämmungsmaßnahmen vorzunehmen. Dazu wird eine Dämmung im Bereich der Dachfläche, WLG 0,35, Stärke 10 cm, angebracht. Auch hierdurch werden die Anforderungen des GEG erfüllt.
3. Dämmung im Kellerbereich
Im Bereich des Kellers erfolgt die Dämmung der Kellerdecke von unten, WLG 0,35, Stärke etwa 6 cm. Hierdurch wird den Anforderungen des GEG entsprochen.
Es werden im Einzelnen folgende Arbeiten am Gebäude vorgenommen: Zunächst ist die Fassade zu reinigen, um sodann die Dämmplatten anzukleben und an der Außenfassade zu befestigen. Anschließend wird der Untergrund zur Anbringung eines Außenputzes hergestellt. Am Dach und auf der obersten Geschossdecke wird eine Wärmedämmung angebracht. Im Kellerbereich werden 6 cm starke Dämmplatten nach vorheriger Herstellung des Untergrunds angebracht und montiert.
In Hinblick auf die Einzelheiten der insgesamt mit der Maßnahme verbundenen prognostizierten Energieeinsparung von circa 20 % erlaube ich mir, auf anliegende Berechnung des Energieberaters Mayer vom 11.3.2024 zu verweisen.
II.
Für die geschilderten Maßnahmen werden voraussichtlich folgende Kosten entstehen:
Gerüstkosten |
4.500,00 EUR |
Wärmedämmung Außenfassade |
38.900,00 EUR |
Malerarbeiten Fassade |
6.800,00 EUR |
Wärmedämmung Kellerdecke |
4.200,00 EUR |
Summe |
54.400,00 EUR |
III.
Die Miete wird sich voraussichtlich deshalb wie folgt erhöhen (§ 559 BGB):
54.400,00 EUR, hiervon 8 % pro Jahr |
4.352,00 EUR |
4.352,00 EUR : 12 = pro Monat |
362,67 EUR |
Die Verteilung der Kosten erfolgt nach Wohnfläche der Wohnung. Auf Ihre Wohnung entfallen damit 362,67 EUR : 850,50 m2 Gesamtwohnfläche × 59,17 m2 (Wohnfläche Ihrer Wohnung) = 25,23 EUR.
Die Arbeiten werden voraussichtlich am 15.7.2024 beginnen und voraussichtlich am 30.9.2024 enden.
Zum Zeichen Ihres Einverständnisses mit der Duldung der oben näher erläuterten Arbeiten bitte ich um Unterzeichnung und Rücksendung unten stehender Duldungserklärung bis spätestens
Im Sinne eines reibungslosen und ungestörten Ablaufs darf ich Sie bitten, möglichst kurzfristig Ihre Zustimmungserklärung zu erteilen.
Gemäß § 555c Abs. 2 in Verbindung mit § 555d Abs. 3 Satz 1 BGB werden Sie darauf hingewiesen, dass Sie Härtegründe, die für Sie, Ihre Familie oder andere Angehörige Ihres Haushalts bestehen, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen sowohl des Vermieters als auch anderer Mieter in dem Gebäude sowie Belangen der Energieeinsparung und des Klimaschutzes nicht zu rechtfertigen sind, bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Modernisierungsankündigung folgt, in Textform mitzuteilen haben. Härtegründe, die gegen die Mieterhöhung bestehen, sind ebenfalls innerhalb dieser Frist in Textform mitzuteilen.
Weiter weise ich darauf hin, dass Ihnen gemäß § 555e BGB ein Sonderkündigungsrecht zusteht. Sie können nach Zugang der Modernisierungsankündigung das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen.
Für etwaige Rückfragen und bei Unklarheiten bzw. für weitere Erläuterungen der Modernisierungsmaßnahmen stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Verwalter/Verwalterin bzw. Eigentümer/Eigentümerin
Anlagen
- Angebote
- Berechnung des Energieberaters Mayer vom 11.3.2023