Leitsatz

Miteigentumsanteil als Maßstab der Lastenverteilung aus Erbbauzinsverpflichtung

 

Normenkette

§§ 1, 3 WEG; § 1105 BGB; § 9 Erbbaurechtsverordnung

 

Kommentar

Das Verhältnis zwischen Sonder- und Miteigentum bleibt der freien Bestimmung der Wohnungseigentümer überlassen. Die darauf ausgerichtete Verteilung der Lasten aus einer Erbbauzinsverpflichtung der Eigentümer erfordert allerdings einen sachgerechten Maßstab, der neben dem Verhältnis der Wohn- und Nutzflächen auch im Verhältnis der Werte der einzelnen Einheiten zueinander bestehen kann. Vorliegend waren die jeweiligen Miteigentumsanteile für die Erbbauzinszahlungen der maßgebliche Verteilungsschlüssel. Der Beklagte verkannte, dass das Verhältnis der Miteigentumsanteile nicht dem Verhältnis der Flächenteile entsprechen muss.

 

Link zur Entscheidung

OLG Stuttgart, Urteil vom 15.05.2003, 13 U 211/02 = NZM 7/2004, 264

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